Ihr nächster HU-Termin

ist am 8. Oktober 2010 hier im Haus.

Die Prüfung findet durch einen TÜV-Beauftragten statt. Für eine TÜV-Durchsicht benötigen wir Ihr Auto an diesem Tag ab ca. 9:00 Uhr. Die zugehörige AU können wir termingleich durchführen.

Sollten Sie keine Durchsicht vorher wollen, benötigen wir Ihr Auto ab ca. 12:00 Uhr (je nach Nachfrage). Die Prüfung findet ab ca. 13:00 Uhr statt und dauert je nach Umfang 1 bis 2 Stunden.

Telefonische Anmeldung unter 0911-24 25 4-15 (Herr Stiefler, KFZ-Meister) oder 24 25 4-0.

weitere Termine: 12.11., 10.12.2010

Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?


Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht Sicherheitsprüfungpflichtigen Fahrzeugen):

* Zwei bis vier Monate : € 15,--
* Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : € 25,--
* Mehr als acht Monate : € 40,-- und 2 Punkte in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

* Bis zu zwei Monate: € 15,--
* Mehr als zwei und bis zu vier Monate: € 25,--
* Mehr als vier und bis zu acht Monate: € 40,-- plus 2 Punkte in Flensburg
* Mehr als acht Monate: € 75,-- plus 2 Punkte in Flensburg

Außerdem gilt für alle Fahrzeuge: Wurden bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt und wird die einmonatige Nachprüffrist überschritten, kann ein Verwarnungsgeld von € 15,-- erhoben werden.

Beim TÜV wird eine Überziehung des HU-Termins selbstverständlich nicht bestraft. Allerdings müssen wir den neuen HU-Termin auf den ursprünglichen Fälligkeitsmonat zurückdatieren.

 

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